19 Mai 2006

Oberlandesgericht Braunschweig korrigiert abwegige Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig mit deutlichen Worten

Hier hatte ich vor einiger Zeit berichtet, dass eine Richterin beim Amtsgericht Braunschweig einen Beweisantrag abgelehnt hatte mit einer Begründung, die so abwegig war, dass ich das für höchst kritikwürdig gehalten habe. Irgendwelche anonymen Kommentatoren haben meine Kritik damals in der Luft zerrissen. Nun kommt das Oberlandesgericht Braunschweig auf meine Sprunrevision zu folgendem Ergebnis:

Angeklagter und Generalstaatsanwaltschaft heben zu Recht hervor, dass ein Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften des § 244 Abs. 3 und 6 StPO vorliegt, weil die Begründung des Ablehnungsbeschlusses des Amtsgerichts ungenügend ist. ... Eine Begründung, die - wie hier - nur den Gesetzeswortlaut wiederholt, ist generell ungenügend. Im konkreten Fall bleibt sogar unklar, was das Amtsgericht eigentlich für offenkundig gehalten hat; ... Außerdem bleibt im Unklaren, wo die Kenntnis des Amtsgerichts - welche auch immer - herrührt.

Das ist nun nicht mehr schlecht sondern die richtige Entscheidung.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"Außerdem bleibt im Unklaren, wo die Kenntnis des Amtsgerichts - welche auch immer - herrührt"

Autsch. Das ist ja mal eine klare Ansage. Ich nehme mal an, dass diese Richterin nicht die jüngste OLG-Präsidentin wird. :-)

Werner Siebers hat gesagt…

Ok, dafür kann ich nicht, denn: jeder ist seines Glückes Schmied. Und wer so - mit allem Wohlwollen - unprofessionell einen Beweisantrag abschmettert, muss mit den Folgen leben.

 

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