Manchmal sind die jungen promovierten Richterinnen - die im Wettlauf, wer jüngste OLG-Präsidentin aller Zeiten wird, scheuklappenbesetzt sind - so übermotiviert, dass sie Beweisanträge wegballern, nur um zu zeigen, dass man ihnen keinen Fortsetzungstermin aufzwingt.
Dass bei solchen Ablehnungen zum Teil abstruse Konstruktionen herhalten müssen, interessiert offenbar wenig. Die Qualität solcher Damen ist einfach nur schlecht, wenn zur Begründung plötzlich zwei Uhren auf die Sekunde genau gleich falsch gehen müssen oder etwas offenkundig ist, obwohl das Gegenteil offenkundig sein soll.
Da wird manchmal das eine oder andere gebeugt, was nicht gebeugt werden sollte.
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4 Kommentare:
Netter Ansatz dieses Blog...nur leider steigt der Polemik-Faktor. Mag der Advokat lieber nicht mal den Inhalt seiner Beweisanregung mitteilen?
Daher endgültig: PLONK!
Na ja, immerhin scheint der Blogger genug Vertrauen in die Integrität und Souveränität des Justizpersonals zu haben, dass er meint, diese würden handfeste Beleidigungen wie den Vorwurf der Rechtsbeugung (darunter geht es ja gar nicht mehr, wenn das Gericht anderer Ansicht ist als der Anwalt) nicht weiter krumm nehmen und, falls doch, dies jedenfalls nicht am Mandanten auslassen. Oder sollte letzteres dem Blogger womöglich egal sein??
wenn die Beweisbehauptung (Augenschein und SV) lautet, dass man an einer bestimmten Stelle nicht entlang fahren kann und das Gericht diesen Beweisantrag wegen "Offenkundigkeit" ablehnt, im Urteil dann aber schreibt, dass die Belastungszeugen dort entlang gefahren sind, fällt es jedenfalls mir schwer, das "nur" als andere Ansicht zu werten!
Wer Wahrheit mit Polemik verwechselt, darf mich gerne PLONKEN!
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