Ein Termin in einer OWI-Sache sollte vor dem Amtsgericht Wernigerode stattfinden am 12.12.2005. Wegen einer akuten Erkrankung des Betroffenen musste ich leider an diesem Tage per Fax am frühen Morgen um Aufhebung des Termins bitten.
Am 11.01.2006 erhalte ich nunmehr eine Terminsaufhebungsverfügung für den 12.12.2005, die Verfügung ist datiert mit dem 19.01.2005! ... ??? Man mag ja mit dem Jahreswechsel manches erklären können, aber .....
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