11 Januar 2006

Nochmals Aktenversendungspauschale

Nach meinem heutigen Bericht betreffend ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bezüglich der Aktenversendungspauschale,wonach darin die Rücksendekosten enthalten sind, weise ich darauf hin, dass die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS ) hier empfiehlt, schon beim Akteneinsichtsgesuch darum zu bitten, einen Freiumschlag für die Rücksendung beizufügen oder anderweitig sicherzustellen, dass die Kosten der Rücksendung von der Staatskasse übernommen werden.

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