Ich habe heute von einem meiner Strafverteidiger, Carsten Hoenig, der mit der Wanne, erfahren, dass mein Prozess wegen des Vorwurfes der Beleidigung und übler Nachrede bezüglich Braunschweiger Polizeibeamten in der zweiten Runde vor dem Landgericht Braunschweig vehandelt werden wird.
Die "Vier Strafverteidger" laufen sich warm.
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4 Kommentare:
Da wird es aber Zeit, die vielen Blogeinträge zu löschen, in denen Sie den Richtern Rechtsbeugung, Mauscheleien u.ä. vorwerfen - das Berufungsgericht könnte sonst noch auf die Idee kommen, das Beleidigen sei bei Ihnen fester Bestandteil der Berufsausübung.
Ivo
@ st. ivo:
Herr Siebers hat bereits drei Verteidiger. Mehr sind nicht zugelassen (§ 137 I 2 StPO). Er wird Ihre Ratschläge daher nicht berücksichtigen können.
Klar, viele Köche verderben den Brei, auch so schon. Mein Vorschlag zur Güte: Der Angeklagte schmeißt Sie alle drei raus und nimmt mich (zu mir kann man immerhin beten, s. AnwBl 1985, 223; 2003, 448 - vielleicht hilft das ja noch).
Ivo
Heiliger St. Ivo,
Sie sind so gut und klug, dass ich befürchte, Sie nicht bezahlen zu können. Wenn Sie aber weiter kostenfrei Rechtsberatung betreiben wollen, wohl an!
Und was die Mauscheler und Rechtsbeuger angeht: Einen Mauscheler kann man nicht beleidigen, wenn man ihn Mauscheler nennt, nicht anders ist es mit Beugern.
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