Manchmal treffen Informationen auf ungewöhnlichem Wege so unverhofft ein, dass man doch kurz nach Luft schnappt. So bekomme ich von einem Amtsgericht heute in einem Strafverfahren gegen einen Mandanten, den ich seit Jahren kenne, eine Anlage zur Kenntnisnahme. Die Anlage ist der Einstellungsbescheid wegen des Vorliegens eines Verfahrenshindernisses. Grund: Der Angeklagte ist verstorben.
Lapidar, nebenbei, kein TamTam, es folgt die Unterschrift.
Wenn man das unvorbereitet liest, trifft es wie der Schlag von hinten aus dem Dunkelen. Nun ja, geht schon wieder.
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