18 Januar 2006

Urteil mit Dreifachsicherung/Notwehr der Justiz

Als ein „Urteil mit Dreifachsicherung” hat die Staatsanwaltschaft den Schuldspruch bewertet, den das Münchner Schwurgericht am Dienstag gegen Martin Prinz fällte. Der 29 Jahre alte Angeklagte, der im vergangenen Jahr ein Kind sexuell mißbrauchte und ermordete, wird allenfalls als hochbetagter Mann wieder auf freien Fuß kommen.

Das Schwurgericht verhängte gegen ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung; zugleich ordnete es an, daß Prinz vor der Vollstreckung der Strafe in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Quelle: FAZ

Die FAZ meint, das Urteil, das bis an die Grenzen rechtsstaatlicher Sanktionen ginge - lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung, Unterbringung in der Psychiatrie - wirke fast wie eine Art Notwehr der Justiz vor einem hochgefährlichen Täter. Man wird im Falle einer Revision sehen, ob der BGH darin möglicherweise einen Notwehrexzess der Justiz erkennen wird.

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