23 Januar 2006

Amtsgericht Braunschweig und das offene Gespräch

Meinem Mandanen wurde versuchte Strafvereitelung vorgeworfen, weil man unterstellte, dass er den Computer eines Freundes, auf dem sich Kinderpornos befunden haben, vor einer Durchsuchung aus dessen Wohnung entfernt hat, später aber wieder auf dem Grundstück abgestellt hat, so dass die Polizei den Rechner dann doch finden und auswerten konnte. Schon die Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft hatte sich vor Beantragung eines Strafbefehls in einem zweiseitigen Vermerk mit der Frage des freiwilligen Rücktritts vom Versuch beschäftigt. Zu Beginn der Verhandlung habe ich darauf hingewisen, dass sich die Annahme, der Angeklagte habe den Rechner gehabt, nur auf Indizien stützt und dass die Rechtsfrage des Rücktritts so zu vertiefen sei, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Das sah das Gericht auch so. Als Vorschlag kam dann das, was ich dem Mandanten schon vorab als annehmbares Ergebnis mitgeteilt hatte, nämlich keine Beiordnung, dafür eine Einstellung nach § 153 StPO. Gesagt, getan, und alle waren zufrieden, insbesondere der Mandant. 10 Minuten hat es gedauert. Ziemlich lange heute bei dieser Richterin.

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