28 Januar 2006

Anordnung der MPU weiterhin kein Verwaltungsakt

Überraschend nicht durchsetzen konnten sich auf dem am Freitag zu Ende gegangenen 44. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT)die Befürworter eines Rechtsschutzes gegen die Verwaltungsanordnung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU), landläufig auch als „Idiotentest“ gehandelt.

Damit ist weiterhin bezüglich der Anordnung einer MPU der Willkür Tür und Tor geöffnet und die Anordnung als solche kann erst später im Rahmen des Verwaltungsrechtsstreites wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis kritisiert werden.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Diesen Umstand halte ich für verfassungswidrig, weil ein rechtsfreier Raum besteht. Die Willkür erreicht damit Probanden, die objektiv nicht in das Raster fallen dürfen. Man schliesst bei jedem Hüsteln auch nicht automatisch auf Tuberkulose. Die Willkür besteht ausserdem darin, dass ein Gutachter auf unwissenschaftlicher Basis reine Wahrscheinlichkeitsprognosen erstellen kann, die Begründung dafür kann frei erfunden werden.

Anonym hat gesagt…

Nachtrag:
Rechtsmittel sind theoretisch zwar möglich - wenn willkürlich entschieden wurde, aber in der Praxis hat der Normalbürger keine Chance - selbst bei offensichtlicher Willkür ist die Gegnerseite umpanzert

 

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