Mit großer Mehrheit hat sich der am Freitag zu Ende gegangene 44. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) dafür ausgesprochen, auch Mautdaten zur Verfolgung und Abwehr schwerer Straftaten zu nutzen.
Zwar mochten sich die Experten bei ihrer Empfehlung, aus zentralen Kontroll- und Servicesystemen im Straßenverkehr gespeicherte Daten in ganz bestimmten Fällen weiter nutzen zu dürfen, nicht auf die Maut-Systeme beziehen, das derzeitige strikte Verwertungsgebot, hieß es, sei aber nicht aufrecht zu erhalten. Insgesamt müssten bei der Auswertung solcher Daten jedoch strenge Maßstäbe angelegt werden.
Quelle: Goslarsche Zeitung
Für mich bekommt das Wort Zufall eine völlig neue Bedeutung, wenn ich mich daran erinnere, dass zufällig kurz vor dem Verkehrsgerichtstag angeblich irgendein Straftäter entkommen sein soll, den man noch angeblicher hätte dingfest machen können, wenn man die Maut-Daten hätte nutzen können.
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