Drogenkonsum am Steuer soll nach Ansicht von Experten in geringsten Mengen straffrei bleiben, sofern der Fahrer keine besonderen Auffälligkeiten zeigt. Dafür hat sich der Verkehrsgerichtstag in Goslar am Freitag ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2004 als Untergrenze für den Nachweis von Cannabis im Blut den Wert von einem Nanogramm des Drogenwirkstoffs pro Milliliter festgelegt. Dies solle auch auf andere Drogen übertragen werden, empfahlen die Fachleute.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
27 Januar 2006
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