24 Januar 2006

Amtsgericht Helmstedt mit Gnadenentscheidung

Acht Vorstrafen, davon einschlägige, unter Bewährung stehend wegen einer Reststrafe nach Verbüßung einer Jugendstrafe, und dann in der Disco mit etwas über 2 Promille dem ersten 4 Schläge an den Kopf, vor der Disco ein Mädchen so umhauen, dass es auf den Bordstein knallt und kurz bewusstlos ist und noch zwei weitere Menschen verletzen; beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung.

Aber es gibt Mandanten, die lernen. Weil er das wollte, hatte ich die Opfer angeschrieben und Schmerzensgeldzahlungen angekündigt, der Mandant hat sich bei allen persönlich entschuldigt und tatsächlich Schmerzensgeld gezahlt. Das brachten sowohl Bewährungshelferin als auch den verständigen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft dazu, optimistisch zu sein, dass man von einer positiven Sozialprognose ausgehen kann.

Dem schloss sich die Richterin an, es gab nochmals eine Bewährungsstrafe und alle hoffen, dass es der junge Mann nun endlich wirklich endgültig gelernt hat; um das zu unterstützen, darf er nun als Bewährungsauflage auch noch an einem Antiagressionstraining teilnehmen.

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