Dem Kollegen Witopil aus Albstadt schreibt die ARAG:
".... teilen Sie bitte mit, weshalb ein Gutachten für notwendig erachtet
wird. Für den Fall, dass dieses notwendig sein sollte, dürfte sich Ihr
Gebührenanspruch allerdings an der Mindestgebühr orientieren, da der
Gutachter die eigentliche Verteidigertätigkeit übernimmt"
Das schlägt dem Fass den Boden aus!
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