Bei www.netlaw.de findet man ein Urteil mit folgendem köstlichen Inhalt:
Wer im Internet ein Diskussionsforum anbietet, in dem unzufriedene Nutzer sich über die Leistungen der Deutschen Telekom AG beklagen können, fördert damit zumindest die geschäftlichen Interessen der Mitbewerber und handelt damit im geschäftlichen Verkehr. Die Verwendung der Domain "scheiss-t-online.de" ist geeignet, die Wertschätzung einer bekannten Marke in unlauterer Weise zu beeinträchtigen.
Erhalten vom Schwachsinnverteiler.
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