04 Januar 2006

Schadenschnelldienste und Abfindungserklärung

Mandant erscheint und berichtet, dass er einen Verkehrsunfall hatte, natürlich unverschuldet, und dass er nunmehr Schmerzensgeld geltend machen will. Meine Nachfrage nach dem Sachschaden beantwortet er freudestrahlend mit einer völlig unproblematischen Abwicklung durch den Schadenschnelldienst der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Auto vorgestellt, zehn Minuten besichtigt, Scheck über 3.500,00 € gleich mitgenommen.

Zwei Tage später erscheint er erneut und beklagt sich darüber, dass seine Werkstatt ihm mitgeteilt hat, dass unter 4.000,00 € nichts zu machen ist. Mit Entgegennahme des Schecks hatte er sich aber als endgültig abgefunden erklärt, so dass ein Nachkobern nicht mehr möglich erscheint. Wenigstens beim Schmerzensgeld ist die gegnerische Haftpflichtversicherung bereit, zu zahlen.

Man meide aus meiner Sicht die Schadenschnelldienste, ich habe kaum einen Geschädigten erlebt, der dort angemessen abgefunden wurde, geschweige denn bezüglich Kostenpauschale und weiterer Folgekosten.

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