07 Januar 2006

Beleidigter Richter

Eine angenehme Emtscheidung des OLG Hamm (03.06.2005 - 4 Ss 138/04; NStZ-RR 2006, 7) für alle, denen die Beleidigung von Richtern, Staatsanwälten oder Polizisten vorgeworfen wird. Hier der Leitsatz:

Die Meinungsäußerungen eines Verfahrensbeteiligten, der erkennende Richter inszeniere einen Schauprozess und vernichte augenscheinlich Aktenbestandteile, stellt eine inakzeptable Kränkung des Richters dar. Dennoch ist der Meinungsfreiheit des Verfahrensbeteiligten mit Blick darauf, dass er die Äußerung im Kampf um Rechtspositionen gemacht hat und dass an einer unparteilichen und objektiven, ausschließlich Recht und Gesetz folgender Rechtsprechung ein überragendes öffentliches Interesse besteht, ein höheres Gewicht beizumessen als dem Ehrschutz des Richters.

1 Kommentar:

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

Schauen wir mal, was das Landgericht Braunschweig dazu sagt.
http://vier-strafverteidiger.de/

 

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