Das Zürcher Obergericht hat den Financier Panagiotis Papadakis im Berufungsprozess zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Tagen und einer 5000-Franken-Busse verurteilt. In erster Instanz hatte er zwei Jahre Gefängnis unbedingt kassiert.
Wegen Betrugs und eines kleineren Delikts hatte das Zürcher Bezirksgericht den griechischen Financier Papadakis im Juni 2003 zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von knapp zwei Jahren verurteilt. Das Zürcher Obergericht als zweite Instanz kam nun zu einer gänzlich anderen Auffassung und sprach den Angeklagten weitgehend frei.
Nur in einem untergeordneten Punkt sprachen die Oberrichter den Angeklagten schuldig: Der Financier hatte eine griechische Sekretärin illegal in der Schweiz beschäftigt. Dafür auferlegte ihm das Gericht eine 20-tägige bedingte Gefängnisstrafe und eine Busse von 5000 Franken.
Im Hauptanklagepunkt Betrug kam das Gericht dagegen zu einem Freispruch. Dabei ging es um 800'000 US-Dollar, die eine russische Firma Mitte der 90er Jahre an Papadakis als Anzahlung für eine Provision bezahlte. Dafür hätte der Financier einen Kredit von 25 Millionen US-Dollar vermitteln sollen. Dies kam aber nicht zustande.
Laut Anklage wusste Papadakis schon beim Vertragsabschluss mit der Firma, dass der von ihm kontaktierte Kreditgeber den gewünschten Betrag nicht bereit stellen konnte. Gemäss der Verteidigung dagegen war Papadakis allzu gutgläubig gegenüber seinen Geschäftspartnern. Er sei vom Erfolg der Geschäfte fest überzeugt gewesen.
Das Obergericht ist nun weitgehend den Argumenten der Verteidigung gefolgt und hat Papadakis von allen wirtschaftlichen Verfehlungen freigesprochen. Dabei beriefen sich die Richter vor allem auf die Mitverantwortung der Geschädigten. Diese hätten sich nicht mit Beteuerungen des Angeklagten zufrieden geben dürfen.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung
Schön immer wieder zu lesen, wenn Gerichte hin und wieder mal die Argumente der Verteidigung nicht nur hören sondern ihnen sogar folgen.
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