Die FAZ berichtet über die Auffassung des Bundesgerichtshofs, dass Wirtschafts- und Steuerstraftäter wegen zu geringer Personalausstattung der Justiz nicht mehr angemessen bestraft werden.
Das ergäbe sich aus einer „Anmerkung”, die der Fünfte Strafsenat in sein noch unveröffentlichtes Urteil zum „Kölner Müllskandal” geschrieben hat.
"Nach der Erfahrung des Senats kommt es bei einer Vielzahl von großen Wirtschaftsstrafverfahren dazu, daß eine dem Unrechtsgehalt... adäquate Bestrafung allein deswegen nicht erfolgen kann, weil für die gebotene Aufklärung derart komplexer Sachverhalte keine ausreichenden justiziellen Ressourcen zur Verfügung stehen."
Dem muss nicht widersprochen werden. In manchen verfahren setzen die Akten aber auch deshalb Schimmel an, weil völlig inkompetente Sachbearbeiter kompliziertere Akten, die sie nicht verstehen, einfach liegen lassen.
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