Manche Behördenleiter müssten einfach nur den Mund halten, und es würde überhaupt nicht auffallen, dass sie keine Ahnung haben. Aber manche ... Heute morgen gehört auf SAW: Gegen die Mutter, die ihren Säugling ausgesetzt hta, wurde keinHaftbefehl erlassen, weil die Tat auf besonderen Umständen beruhte und das Gericht keine Schwerkriminalität sieht. Der Behördenleiter der zuständigen Staatsanwaltschaft dazu: Wir legen Beschwerde ein, weil nicht der Eindruck entstehen darf, dass so mit Kinderleben umgegangen werden kann.
Ein klassischer frei erfundener Haftgrund weit außerhalb der StPO.
22 Oktober 2007
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3 Kommentare:
Wiederholungsgefahr?
@1:
ist sie denn bekanntermaßen schwanger? für den rest muss der strafprozess wohl reichen.
Der Haftgrund der Generalprävention wird auch schon mal gern als "Das geht doch nicht!, Wo kommen wir denn da hin!?" geführt.
Ein bisschen Kreativität ist doch nicht verboten ... wenn es um das gesunde Volksempfinden geht. Hatten wir schon zweimal, einmal vor 70, dann nochmal vor 20 Jahren.
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