Der Zeuge war gut. Sehr aufmerksam, er unterschied zwischen Wissen und Vermutung, zwischen eigener Ansehung und Hören und Sagen, er war sensibel und ließ sich nicht verunsichern. An einer Stelle rührte er Emotionen. Er kam an die Weingrenze und erbat eine Pause. Der Saal war berührt, insbesondere auch seine besorgte Nebenklagevertreterin.
Hoffentlich hat bei dieser perfekten Performance niemand vergessen, dass der Zeuge ausgebildeter Bühnentänzer mit Diplom ist, der in einer Theatergruppe engagiert war und bei seiner Ausbildung sicher auch schauspielerische Nuancen gelernt hat. Mir persönlich war er zu perfekt.
11 Oktober 2007
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6 Kommentare:
An was haben Sie eigentlich nichts auszusetzen?
Würden Sie verraten, WELCHEN der vier Sie vertreten, Herr Rechtsanwalt? Danke! :-)
... na dann bilden Sie ja das perfekte Gegenstück, lieber Herr Anwalt :-)
Schiebt da etwa einer Frust, weil sich der Zeuge nicht hat grillen lassen und seine Aussage glaubwürdig- und nicht zu widerlegen ist? ;-))
Inhaltlich hat mir die Aussage sehr gut gefallen, er hat alles ausgesagt, was ich für meine Verteidigung brauchte, besser konnte es nicht laufen. Ich erkenne nicht, warum ich einen solchen Entlastungszeugen "grillen" sollte.
Inhaltlich hat mir die Aussage sehr gut gefallen, er hat alles ausgesagt, was ich für meine Verteidigung brauchte, besser konnte es nicht laufen. Ich erkenne nicht, warum ich einen solchen Entlastungszeugen "grillen" sollte.
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