Fast zwei Jahre war mein Mandant in seiner Heimat, in Tunesien. Nicht im Urlaub, sondern abgeschoben wegen einer Reihe von Straftaten. Seine komplette Familie in Deutschland und er in Tunesien. Er bekundete heute glaubhaft: Das war die schlimmste Strafe, die mich treffen konnte.
Heute holte ihn dann die Vergangenheit ein. Vor seiner Ausweisung hatte er noch in einer Disko besoffen randaliert und u.a. zwei Frauen in den Bauch getreten.
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland hatte er sich aber richtig gedreht. Geheiratet, ein vernünftiger Job, keine Saufereien, keine Straftaten, die tunesische Heimat hatte erkennbare Spuren der Erkenntnis hinterlassen.
Das Gericht rechnete ihm diese Entwicklung hoch an und kam zu einer maßvollen Bewährungsstrafe mit einer unzulässig kurzen Bewährungszeit von einem Jahr. Das Urteil wurde rechtskräftig, so dass dieser kleine Fehler zu Gunsten des Angeklagten vielleicht ein wenig Ausgleich für die schlimme Zeit in seiner Heimat bedeutet.
23 Oktober 2007
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
1 Kommentar:
viele leute hier in dtl. wissen gar nicht, was tunesien für ein repressiver staat ist. ich kann mir gut vorstellen, dass die zeit ihres mandanten in seiner heimat kein spass war. tunesien ist nicht nur ein "touristenparadies", sondern auch ein land mit palindromischen wahlergebnissen die an ddr-zeiten erinnern. und von dem staat hielten wir damals nicht so viel, oder?
.~.
Kommentar veröffentlichen