Mein Mandant berichtete mir, dass er von der JVA Dessau in diversen Aktivitäten beschränkt wird, die für einen Strafgefangenen selbstverständlich sind. Dies wegen eines laufenden Verfahrens. Dagegen habe ich mich massiv beschwert. Statt sachlicher Stellungnahme beschwerte man sich über mich bei der für mich zuständigen Anwaltskammer.
In dem laufenden Verfahren vor dem Landgericht Halle stellt sich jetzt heraus, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle schon vor Monaten erklärt hat, dass aus ihrer Sicht irgendwelche Beschränkungen nicht notwendig sind. Auch die zuständige Strafkammer sieht die Notwendigkeit von Beschränkungen nicht.
Nun muss wohl das Justizministerium erklären, ob solche Verhaltensweisen sachgerecht sind. Die JVA wird sicher ausführlich berichten, zumal ein Mitarbeiter halbgeheim als Prozessbeobachter in die laufende Hauptverhandlung eingeschleust wurde.
Rechtfertigung von massiven Haftbeschränkungen gegen die Stellungnahme der Vollstreckungsbehörde, die JVA Dessau wird wissen, was sie tat und zukünftig hoffentlich nicht mehr tun wird, selbst wenn die Verantwortlichen dort verbleiben, wo sie möglicherweise nicht mehr hingehören.
06 September 2007
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