28 September 2007

Marco W. aus Uelzen erhält Unterstützung vom Zentrum der Türkeistudien

Der deutsche Schüler Marco W. muss weiter in türkischer Untersuchungshaft bleiben. Nach einer rund 45-minütigen Verhandlung entschied das Gericht am Freitag, den Prozess auf den 26. Oktober zu vertagen. Bis dahin bleibe der 17 Jahre alte Angeklagte wegen eines „dringenden Tatverdachts“ in Untersuchungshaft, sagte der Richter nach Angaben von Prozessteilnehmern. Den Antrag von Marcos Verteidigern auf eine vorzeitige Haftentlassung lehnte das Gericht ab.

Das Zentrum für Türkeistudien in Essen fordert die sofortige Freilassung des deutschen Schülers Marco aus türkischer Haft. „Auch die belastende Aussage von Charlotte ändert nichts daran: Angesichts des ungewissen Verfahrensausgangs ist das Fortdauern von Marcos Untersuchungshaft grob unverhältnismäßig“, sagte Institutsleiter Faruk Sen am Freitag in Essen.

Die Affäre beginne das Ansehen der Türkei zu beschädigen. Es sei auch denkbar, dass nach dem stürmischen Prozessauftakt und der späteren politischen Zurückhaltung der Fall nun erneut zu einer Belastungsprobe für die deutsch-türkischen Beziehungen werde. „Es kann aber nicht sein, dass jemand so lang in U-Haft sitzt, wenn eigentlich auch ein kompletter Freispruch denkbar ist“, sagte Sen.

Quelle: faz

Ein schöner Satz von Herrn Sen. Aber auch in Deutschland würde das bei der Beweislage wohl so sein, im Gegenteil, der tatsächliche Prozess hätte in Deutschland vermutlich erst nach knapp sechs Monaten begonnen oder viele OLGs hätten die Frist des § 121 StPO sogar auf neun Monate oder mehr verlängert.

In einem spektakulären Verfahren vor dem Landgericht Koblenz saß mein Mandant 15 Monate in Untersuchungshaft, bis nach etwa 40 Verhandlungstagen der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde und er dann nach mehr als 50 Verhandlungstagen freigesprochen wurde (Danke an dieser Stelle an meinen damaligen Mitverteidiger Oliver Wallasch aus Frankfurt, mit dem die Verteidigung eine reine Freude war).

Resümee: Was überlange Untersuchungshaft angeht, braucht sich Deutschland hinter der Türkei wahrlich nicht verstecken. Dies insbesondere auch bei Tätern, bei denen völlig klar ist, dass mehr als eine Bewährungsstrafe nicht herauskommt.

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