Rechtsanwalt Carsten Hoenig legt hier mal wieder den Finger in die Wunde der unfehlbaren Justiz, was mich veranlasst, den schuldunfähigen Haftrichter in Erinnerung zu rufen, über den es hieß:
"Dass eine Veränderung der Persönlichkeit des Beschuldigten ... eingetreten war, haben seine Mitarbeiterinnen ... bestätigt. Die Zeuginnen ... haben bekundet, dass er unkonzentriert und überlastet gewirkt habe. Durch die Vielzahl der von ihm zum Schluß nicht mehr erledigten Akten hätten in seinem Zimmer chaotische Zustände geherrscht."
28 September 2007
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