18 September 2007

Wozu Zwangspflichtverteidiger gut und in der Lage sind

Wegen Mordes an einer Krankenschwester muss ein bereits vorbestrafter Mörder bis an sein Lebensende hinter Gittern bleiben. Das Landgericht Passau verurteilte den 42-Jährigen heute wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Außerdem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest.

Es folgte damit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und des Pflichtverteidigers. Der Wahlverteidiger hatte hingegen ein milderes Urteil gefordert. Er sagte, der Angeklagte habe die Frau in Panik erstochen. Es sei kein Mord gewesen.

Quelle: e110.de

Wer so einen Pflichtverteidiger "bekommt", braucht keinen Staatsanwalt mehr. Dem sollte man wegen Pflichtverletzung seine Vergütung streichen.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nanu? Wie kommt der Verurteilte denn in den "Genuß" von Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger?

Anonym hat gesagt…

... hat sich erledigt.

 

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