![](http://1.bp.blogspot.com/_F9eEPhIpMqc/Rt_dNu3JiLI/AAAAAAAAACs/1JL4PCagSqU/s400/LG+Halle.jpg)
Überraschende Umsetzung des Nichtraucherschutzes im Landgericht Halle (Saale). Das Rauchen ist im Hause nur auf den Fluren, den Treppen und vor den Sälen verboten, nicht aber in den Sälen.
Puh, das stinkt.
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
3 Kommentare:
Sehr geehrter Herr Rechtanwalt,
auf dem Schild steht: Im gesamten Haus. Ich denke das schließt die Säle mit ein.
lg, EinBlogleser
Nein, hinter dem gesamten Haus steht kein Komma, so dass es sich nur auf die genannten Bereiche bezieht ;-)
Na dann werde ich mich dort mal in eine Verhandlung setzen und eine rauchen. Werde natürlich auf ihr Blog hier verweisen!
Schönes Wochenende, Ein Blogleser
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