08 September 2007

Beieindruckende Löchrigkeit des Systems

Ich bin immer wieder beeindruckt, was die Presse zum Beispiel über Anklagen sowohl vom Umfang als auch vom Inhalt her zu berichten weiß, obwohl den Beschuldigten/Angeschuldigten und ihren Verteidigern die Anklage bisher nicht einmal zugestellt wurde.

So auch in diesem Fall:

Zusammenarbeit mit windigen Promotionsberatern, 184.000 Euro für viele Doktortitel, bessere Noten für Sex - die Vorwürfe gegen einen Juraprofessor aus Hannover wiegen schwer. Seit Donnerstagmorgen sitzt er in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er nach Panama flüchten wollte.
Quelle: spiegel

Wenn man den Spiegelartikel und andere Zeitungen durchforstet, findet man so viele Einzelinformationen, dass der Eindruck entsteht, dass den Presseorganen die Anklagen vorliegen, bevor sie die noch Beschuldigten/Angeschuldigten und ihre Verteidiger lesen durften.

Die Verteidiger wurden gerade mal gefragt, ob sie vor Anklagezustellung nochmals Akteneinsicht benötigten, wobei sich mir der Sinngehalt dieser Frage nicht zwingend erschließt. Wenigstens wissen wir schon, dass es eine Anklage gibt, über den Inhalt informiert uns die Presse, auch nicht schlecht.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

§ 353d StGB / Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (http://tinyurl.com/2kgvw9) fällt mir dazu ein. Das Loch kann doch eigentlich nur bei der StA sein. Vielleicht denkst Du mal über eine Strafanzeige gegen "Unbekannt c/o Staatsanwaltschaft" nach?

Anonym hat gesagt…

Die Anklage datiert vom 16.7. 2007.

Woher wissen Sie, dass diese dem Beschuldigten noch nicht zugestellt wurde?

 

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