19 September 2007

Freizeitrichterin IV

Frau Dr. Y, (denkbares zugetrautes Promotionsthema: Zulässigkeit der Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichtes der Wildecker Herzbuben) Freizeitrichterin und Vorgängerin von Freizeitrichterin Dr. X, war auch genervt von einem Beweisantrag. Sie hätte freisprechen müssen.

Es ging um die Tatzeit, zu der das Opfer Angaben gemacht hatte aufgrund der Digitaluhr an einer Bushaltestelle und einer Uhr an einem Postamt, also öffentlichen Uhren.

Frau Dr. Y, bekennende Nichtfreisprecherin, lehnte den Beweisantrag ab mit der Begründung, es könne ja sein, dass beide Uhren gleichzeitig um 3 Minuten falsch gegangen sein könnten und verurteilte.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ist ja auch sehr schwer, auf die eine, dann auf die andere Uhr zu schauen. Oder gar unter der Würde?

Anonym hat gesagt…

Zumindest die Uhr am Post"amt" ist sicherlich atomuhrgespeist und kann nur dann 3 min nachgehen, wenn sie so weit von Braunschweig entfernt ist, daß das Signal 3 Minuten dauert.

Das Ganze müßte sich dann etwa auf dem Mars abgespielt haben ...

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de