Die Mandanten waren vom Amtsgericht Magdeburg wegen Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt worden. In der Berufungshauptverhandlung heute wurde ein Zeuge vernommen, der für die verwertbare Belastung schon mehrfach bestätigen musste, dass das wohl sehr wahrscheinlich richtig gewesen sein muss, was er irgendwann einmal bei der Polizei gesagt habe.
Die sinngemäße Feststellung des Vorsitzenden, Lehrer lügen nie, habe ich innerlich schmunzelnd zur Kenntnis genommen. In den verwertbaren Urteilsgründen wird diese Erkenntnis eher nicht zu erwarten sein, oder doch?
Ein weiterer Zeuge, der mich erstinstanzlich schon durchaus belustigt hat, war heute krankheitsbedingt nicht zugegen, so dass eine Fortsetzung notwendig wird. Der Versuch des Vorsitzenden , ob sich das denn alles lohnt bei einer Geldstrafe, die eigentlich viel zu milde gewesen sei, das Verfahren durch eine Berufungsrücknahme zu beenden, scheiterte an der klaren Ansage der Angeklagten, sie könnten nichts zugeben, was sie nicht getan haben.
Nach der Verhandlung kamen die Mandanten noch auf uns Verteidiger zu mit einem Hinweis, der die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig machen könnte.
Für einen Freispruch lohnt sich immer alles.
26 September 2007
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