Dem Prozess fehlt der Zeuge: Die Staatsanwaltschaft Stade weigert sich, den Namen des Informanten preiszugeben. Der Hinweisgeber hatte die beiden geständigen Angeklagten ein halbes Jahr nach der Tat bei der Polizei in Lüneburg verraten.
Bei geständigen Tätern braucht niemand diesen Zeugen. Wegen der Schadenshöhe könnte man die Behauptung als wahr unterstellen, dass es weniger war als von dem armen geschädigten Dieter Bohlen angegeben und man hat alles, was man für eine Verurteilung braucht. Damit wäre auch der Schein beendet, der Prozess verzögere sich nur deshalb trotz Geständnisses, um Dieter Bohlen mal wieder Öffentlichkeit zu verschaffen, wenn auch hier mehr auf der Heulsusenebene.
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