27 November 2008

Subway verklagt deutsche Franchisenehmer in den USA nach Liechtensteiner Recht

Lecker, lecker, lecker, das denkt so mancher, wenn es um Subway geht. Die Franchisenehmer des Unternehmens finden es nun aber gar nicht lecker, wegen schlechter Standorte in die Schuldenfalle zu geraten und dann auch noch über abstruse Gerichtsstandsvereinbarungen zu stolpern.
Wenig zufrieden sind offenbar viele Restaurantbetreiber, die das Konzept als Franchisenehmer von Subway übernommen haben. Sie klagen über rücksichtslose Lizenzverträge - und fühlen sich über den Tisch gezogen.

Zumindest in den älteren Verträgen ist unter anderem eine Kuriosität vereinbart: Streitigkeiten zwischen Subway und seinen Restaurant-Betreibern müssen vor einem Schiedsgericht in New York nach Liechtensteiner Recht ausgetragen werden. Prasse hält das für unzulässig; mehrere Oberlandesgerichte sind seiner Auffassung gefolgt.
Quelle: faz

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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

In der Tat ziemlich abstruss. Ist das Lichtensteiner Recht so günstig?

 

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