26 November 2008

Abo für den Gesichtsverlängerer

Mein Mandant ruft mich an und fragt mich, ob ich abschätzen könne, wann die ewigen Besuche des Gesichtsverlängerers aufhören, der habe bei ihm ja wohl schon ein Besuchs-Abo. Meine vorsichtige Frage, wer denn bitte der Gesichtsverlängerer sei, beantwortete er zunächst mit dem Erstaunen, dass mir dieser Ausdruck nicht geläufig war und dann mit dem Hinweis, dass er immer ein langes Geischt machen würde, wenn er erscheint, der GV: Gesichtsverlängerer = Gerichtsvollzieher.

Meine Antwort, dass das Abo erst ablaufe, wenn er alles bezahlt hat, hat ihn, glaube ich, nicht so richtig weitergebracht.

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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Der Abonnement-Inhaber wird bei der Erklärung wohl ein ... langes Gesicht gemacht haben.

Anonym hat gesagt…

Bisher kannte ich nur Gesichtsverzieher ...

 

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