Der Mandant stand unter Bewährung. Das hielt ihn nicht davon ab, erneut einschlägig Genüssen zu fröhnen, die es einst dem Gesetzgeber wert gewesen waren, selbige in verbietende Normen zu kleiden. Beim Beschaffen der Entspannungshilfe war er ausgerechnet an einen verdeckten Ermittler geraten.
Der Mandant meinte aber, dass das den Gesetzgeber eigentlich gar nichts angehe, weil er mit seinen Genüssen niemanden störe und andere Genüsse anderer viel schlimmer seien, insbesondere für die Volksgesundheit.
Trotz dieser gesetzesuntreuen Einstellung konnte ich ihn so weit zähmen, dass er in der Hauptverhandlung einen so erträglichen Eindruck machte, dass es mir gelungen ist, den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und das Gericht dazu zu bringen, mit einer weiteren Bewährung zu leben und ein entsprechendes Urteil rechtskräftig werden zu lassen.
Zu Begin der Hauptverhandlung hatte mich das Gericht auf meinen Antrag hin wegen des drohenden Bewährungswiderrufs als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Das einzige, was dem "hochdankbaren" Mandanten dann nach der Hauptverhandlung einfiel, war, dass er meinte, nun könnte er wegen der Beiordnung seinen bescheidenen Vorschuss zurückerhalten, um, so hab ich in dem Moment vermutet, sich möglicherweise zur Entspannung von dem Streß des Verfahrens erst mal wieder etwas zu besorgen, was aus seiner Sicht das Leben leichter und lebenswerter macht.
Den Zahn hab ich ihm gründlich gezogen und ihn dann mehr über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aufklären müssen als über seine Bewährungsauflagen.
Wenn der mal wieder erwischt wird, braucht der keinen Verteidiger mehr - mich jedenfalls ganz bestimmt nicht!
Der Mandant meinte aber, dass das den Gesetzgeber eigentlich gar nichts angehe, weil er mit seinen Genüssen niemanden störe und andere Genüsse anderer viel schlimmer seien, insbesondere für die Volksgesundheit.
Trotz dieser gesetzesuntreuen Einstellung konnte ich ihn so weit zähmen, dass er in der Hauptverhandlung einen so erträglichen Eindruck machte, dass es mir gelungen ist, den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und das Gericht dazu zu bringen, mit einer weiteren Bewährung zu leben und ein entsprechendes Urteil rechtskräftig werden zu lassen.
Zu Begin der Hauptverhandlung hatte mich das Gericht auf meinen Antrag hin wegen des drohenden Bewährungswiderrufs als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Das einzige, was dem "hochdankbaren" Mandanten dann nach der Hauptverhandlung einfiel, war, dass er meinte, nun könnte er wegen der Beiordnung seinen bescheidenen Vorschuss zurückerhalten, um, so hab ich in dem Moment vermutet, sich möglicherweise zur Entspannung von dem Streß des Verfahrens erst mal wieder etwas zu besorgen, was aus seiner Sicht das Leben leichter und lebenswerter macht.
Den Zahn hab ich ihm gründlich gezogen und ihn dann mehr über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aufklären müssen als über seine Bewährungsauflagen.
Wenn der mal wieder erwischt wird, braucht der keinen Verteidiger mehr - mich jedenfalls ganz bestimmt nicht!
1 Kommentar:
Erinnert mich an einen Comic:
Richter: "... spreche ich Sie vom Vorwurf frei, falsches Geld gedruckt zu haben."
Angeklagter: "Heisst das, daß ich die Druckmaschine behalten darf?"
Kommentar veröffentlichen