In NRW soll, wie zum Teil bereits in anderen Bundesländern, der so genannte "Rettungsschuss" eingeführt werden. Ob dabei dieses Wort -"RETTUNGSschuss"- besonders glücklich gewählt wurde, mag kontrovers diskutiert werden.
NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) will die gezielte Tötung von "Gefährdern" in das Polizeigesetz aufnehmen. Ein Schritt, der längst überfällig war, finden die Polizeigewerkschaften. Doch die Opposition ist skeptisch. Die Beamten benötigten keine "Lizenz zum Töten", heißt es.Quelle: rp-online
4 Kommentare:
Was sind "Gefährder"?
z.B.
-Geiselnehmer der seine Waffe auf den Kopf der Geisel richtet.:Traurig das mann dafür ein Gesetz brauch
-Geiselnehmer der seine Waffe auf niemanden richtet(auf'n boden oder im Hosenbund)? Der wird jetzt erschossen?----
auch der wissenschaftliche dienst des bundestages lässt da ein paar fragen offen.
aber erik, findest du tatsächlich, dass polizisten irgend eine amtshandlung ohne gesetzliche grundlage ausführen sollten? ich sehe das nicht so.
.~.
Ein Schelm wer einen Zusammenhang vermutete: http://log.handakte.de/13387/schadensersatz-fur-sek-opfer-josef-hoss/
Nennen wir's doch mal "Rettungstötung". Oder "Rettungserschiessung".
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