09 November 2008

Anonymes Hinweissystem im Holzklotz-Fall (VI)

Landeskriminalämter machen es vor, die Verteidigung im Holzklotz-Fall nutzt die Idee:

Die Verteidigung hat nunmehr auf der prozessbegleitenden Internetseite www.fairesverfahren.de unter der Rubrik Whistleblower Access Point - Anonyme Hinweisgeber eine Möglichkeit geschaffen, Mitteilungen das gesamte Verfahren betreffend zu machen. Das System ist absolut anonym (siehe „Informationen zum Verschlüsseln“) und die Vertraulichkeit der Hinweise ist vollständig gewahrt. Gleichzeitig will die Verteidigung auch Gelegenheit geben, etwaige Erkenntnisse über bereits getroffene Vorverurteilungen des Angeklagten zu übermitteln. In Anlehnung an das anonyme Hinweissystem beispielsweise des Landeskriminalamts Niedersachsen will die Verteidigung damit erreichen, dass etwaigen noch nicht durch die Ermittlungsbehörden abgearbeiteten Spuren oder Hinweisen auf Täter des Vorfalls vom 23.3.2008 noch nachgegangen werden kann. Dieses effiziente Mittel aus der Ermittlungspraxis gegen Wirtschaftskriminalität kann aus Sicht des Angeklagten helfen, die grundgesetzlich normierte Unschuldsvermutung zu gewährleisten, was wiederum der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit dient.

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