25 März 2010

Tohuwabohu

Sieben Beschuldigte, vier davon in Haft, einer auf der Flucht.

Eine Straftat, nach der vier Beteiligte auf der Flucht gestellt wurden, weitere 10 ähnliche Straftaten zeitnah in der näheren Umgebung.

Dass die Polizei da so ihre Gedanken hat, verstehe ich, dass man den verschiedenen Beschuldigten dann diese weiteren Straftaten einzeln vorhält, verstehe ich auch.

Ein wenig verwirrend wird es allerdings, wenn dann jeder einzelne Beschuldigte die Beteiligung an jeweils einigen Strataten zugibt, an anderen abstreitet, und den ein oder anderen Mitbeschuldigten zum Teil belastet, dass dann aber unter dem Strich nichts mehr übereinstimmt und eigentlich jeder an keiner oder keiner an jeder oder keiner an keiner oder jeder an jeder Straftat beteiligt gwesen sein könnte.

Da jede einzelne Stratat möglicherweise mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren bedroht ist, könnte das etwas schwierig werden. Ich bin gespannt.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung




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