15 Februar 2010

Die einen und die anderen Raucher

Es gibt Gerichte, die den Rauchern zumindest draußen vor der Tür eine Möglichkeit zum Quarzen lassen. Und dann gibt es Gerichte, die das nur den eigenen Mitarbeitern gestatten:


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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4 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

"... nur den eigenen Mitarbeitern ..." - also so eng würde ich das nicht sehen:

Sind Anwälte oder aber auch gewisse Stammkunden des Gerichts etwa "Gerichtsfremde"? ;-)

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

In Moabit ist da man noch rigoroser:
http://tinyurl.com/abq8de

HHmyPearl hat gesagt…

Tja, so hat jedes Gericht anscheinend seine eigenen "Gesetze"... Bemerkenswert!

BV hat gesagt…

Ich würde das einfach mal analog "Anlieger frei" auslegen. Dann wären solche Raucher keine Gerichtsfremden, die gerade mit dem Gericht zu tun haben.

 

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