STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
15 Februar 2010
Die einen und die anderen Raucher
Es gibt Gerichte, die den Rauchern zumindest draußen vor der Tür eine Möglichkeit zum Quarzen lassen. Und dann gibt es Gerichte, die das nur den eigenen Mitarbeitern gestatten:
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4 Kommentare:
"... nur den eigenen Mitarbeitern ..." - also so eng würde ich das nicht sehen:
Sind Anwälte oder aber auch gewisse Stammkunden des Gerichts etwa "Gerichtsfremde"? ;-)
In Moabit ist da man noch rigoroser:
http://tinyurl.com/abq8de
Tja, so hat jedes Gericht anscheinend seine eigenen "Gesetze"... Bemerkenswert!
Ich würde das einfach mal analog "Anlieger frei" auslegen. Dann wären solche Raucher keine Gerichtsfremden, die gerade mit dem Gericht zu tun haben.
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