Nicht nur bei mir entsteht immer mehr der Eindruck, dass Strafvollstreckungskammern und viele von denen beauftragte Gutachter bei der Frage der vorzeitigen Entlassung insbesondere bei Delikten, die naturgemäß mehr im Fokus der Öeffentlichkeit stehen als andere, vermehrt versuchen, genügend Haare in der Suppe zu finden, um die vorzeitige Entlassung zu verhindern.
Grund könnte sein, dass man sich dem Druck des Pöbels ergeben hat, der natürlich denjenigen die Schuld für neue Taten gibt, die eine vorzeitige Entlassung nicht verhindert haben, wobei sich natürlich die Frage stellt, ob in solchen Fällen der Rückfall nicht einfach nur ein wenig bis zur Regelentlassung verschoben werden würde.
Ein gutes Beispiel dafür, dass trotz erheblicher Taten (versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegenüber völlig arglosen Passanten) nicht der befürchtete Pöbel oder die BILD sondern die tatsächliche Entwicklung den Gutachter geleitet haben, liegt mir gerade vor; eine vorzeitige Entlassung sogar vor dem 2/3-Zeitpunkt wird befürwortet.
Ein solches Rückgrat lobe ich mir.
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen