10 Februar 2010

Vergesslichkeit oder Augenverschließen

Die Frau Staatsanwältin erhebt Anklage wegen eines Körperverletzungsvorwurfes, obwohl das Opfer stark alkoholisiert war, von dem Täter zwar den Namen genannt hat, weil er ihn angeblich kannte, ihn aber kaum beschreiben konnte.

Interessant aber ist, dass die Frau Staatsanwältin nicht nur die fünf Alibizeugen in der Anklage nicht erwähnt, sie benennt sie nicht einmal als Beweismittel.

Der Mandant fragt, wofür die eigentlich bezahlt werden. Ich antworte, dass ich das manchmal auch nicht so richtig erkenne. Jedenfalls offenbar nicht dafür, auch entlastende Umstände zu würdigen oder zumindest zu erwähnen. Könnte ja zum Freispruch führen: Teufelszeug!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

5 Kommentare:

RA Michael Langhans hat gesagt…

Zuviele US Serien gesehen, würd ich mal forsch tippen...

stiffler hat gesagt…

aha so ist das also...

Kand.in.Sky hat gesagt…

Quotenerfüllung.
Egal ob Richter oder Polizist.


#k.

Anonym hat gesagt…

"Augenverschließen" möchte man auch angesichts der hängenden Möpse einer "regelmäßigen Leserin. ;-)

Anonym hat gesagt…

Huch? Nu' isse wech!

 

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