21 Februar 2010

Gutes Geschäft

Der Mandant fragt nach, wie hoch seine Strafe sein würde, wenn er denn xTausend € an Steuern hinterzogen hätte. Er rechnet das zusammen mit den nachzuzahlenden Steuern und kommt auf insgesamt knapp 500.000,00 € inklusive Zinsen und Säumniszuschlägen.

Jetzt fragt er mich, ob es Sinn macht, dem Finanzamt seine Daten auf einer CD für 600.000,00 € anzubieten und ob er dann den Kaufpreis gleich mit der Steuernachzahlung und der Strafe verrechnen kann und ob er die 100.000,00 € Differenz gleich bar ausgezahlt bekommen könnte.

Dürfte möglicherweise eine temporäre Sprachlosigkeit beim Finanzamt auslösen, wenn man dieses Geschäft anbahnen wollte. Kaufmännisch aber gut aufbereitet.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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1 Kommentar:

J.B. hat gesagt…

Herrlich :-) Der Mann hat Humor.. vielen Dank für das Lächeln das Sie uns soeben auf das Gesicht gezaubert haben...
Man muss zugeben die Idee zeugt von Einfallsreichtum auch wenn die Straftat nicht korrekt ist - man sieht das wir alle nur Menschen sind..
ist uns doch gleich mal einen Link Wert gewesen:
http://royaltaxconsultants.wordpress.com/

 

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