25 Februar 2010

Feiner Hund

Der Mandant hat überhaupt kein Verständnis dafür, dass die Nachbarn etwas gegen seinen Hund haben. Die beklagen sich darüber, dass der Hund stundenlang ohne Unterlass laut bellt.

Der Mandant versichert mir, dass der Hund nie bellt, höchstens mal, wenn Fremde auf das Grundstück kommen. Aber wenn Herrchen dann "Aus" sagt, sei sofort Ruhe. Und so etwas komme vielleicht ein- oder zweimal in der Woche vor.

Bei Einsicht in die Ermittlungsakte sehe ich dann, dass der Mandant möglicherweise an fünf Tagen in der Woche ca. 10 Stunden am Tag abwesend ist, und dass der Hund dann ohne Unterlass bellen soll. Das hatte er mir nicht gesagt.

Jetzt hat er das Problem verstanden. Und plötzlich ist einer der bisher gestörten Nachbarn gern bereit, den Hund am Tag zu sich zu nehmen, das macht ihm Spaß, er hat Zeit und der Hund mag den Nachbarn - und bellt nicht mehr!

Musste dafür tatsächlich erst ein Ordnungswidrigverfahren sein? Klar, von irgendwas müssen wir Anwälte ja leben.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung




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2 Kommentare:

Ludwig hat gesagt…

Sobald beim Nachbarn der Teppich verkotet wird und die Wade der Ehefrau eine tiefe Bisswunde bekommt, gibt es Nachfolgeaufträge.

Werner Siebers hat gesagt…

So soll es sein, Stammkunden sind (fast) immer gut.

 

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