Es gibt Richter, vor denen man ob ihres Verhaltens jeden Respekt verlieren muss und eigentlich nur noch das Grausen haben kann.
Wenn denn eine Anklage im Raum steht und mit einem bis dahin durchaus zugänglichen Richter (der mit vorstehendem Absatz ausdrücklich nicht gemeint ist) erörtert wird, ob es möglich erscheint, Wege zu suchen, aufgrund der bisherigen Vorkommnisse eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden, um dann wenige Tage später in der Zeitung zu lesen, dass der Direktor seines Amtsgerichtes der Presse vor Zulassung der Anklage Details aus der Anklage mitteilt, wobei ihm aufgrund der bisherigen medialen Berichterstattung völlig klar sein muss, dass die Presse unter Namensnennung des Angeschuldigten diese Details aus einer noch nicht zugelassenen Anklage gnadenlos auswalzen wird, dann kann der Herr Direktor nicht verlangen, dass man die Frage aus der Überschrift nicht in den Raum stellt.
Und dass er seinen bisher zugänglichen Kollegen mit solcher Informationsinkontinenz vor Anklageerhebung - haarscharf und knapp an § 353 d StGB vorbei - unter einen ungesunden Druck stellt, scheint dem Herrn Direktor an dem Körperteil vorbeizugehen, der in der Regel vornehmlich zum Sitzen benutzt wird.
Bei solch einer Konstellation das inkontinentierende Labern wenigstens lassen, bis der Vorgang der Anklagezulassung - mit welchem Ergebnis auch immer - abgeschlossen ist, wäre für einen fairen Direktor eines Amtsgerichts ganz sicher eine Selbstverständlichkeit gewesen.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
3 Kommentare:
Der Artikel zum Körperteil ist ja in Ostdeutsch geschrieben.
"dass" in der Regel vornehmlich zum Sitzen... ist so richtig falsch, "das" wäre immer noch falsch, aber nur noch ein falscher Artikel, wobei "der" richtig gut da rein passt.
Schön, dass mediengeile Strafverteidiger auch noch richtig wütend werden können.
Danke, so ein halbverschlafener Strafverteidiger am Morgen, der keineswegs wütend ist, macht natürlich auch Fehler.
Ich bin nicht wütend, vielmehr erleichtert, mal wieder bei einer Person, mit der man beruflich zu tun hat, zu wissen, welch Geistes Kind sie ist.
Politiker: Fast so heilig wie Kirchenfunktionäre.
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