In beiden Beweisaufnahmen bröckelte aber das Belastungsgerüst der Staatsanwaltschaft so vor sich hin, so dass sich jetzt jeweils eine realistische Freispruchmöglichkeit abzeichnet. Und plötzlich kommen beide auf die Schnapsidee, mich anzusprechen, dass mein jeweiliger Mandant doch im Falle eine Geständnisses mit einer milden Strafe rechnen könne, das sollte ich mit meinem Mandanten mal besprechen.
Vielleicht sollten beide mal mit ihrem Gewissen besprechen, ob sie nicht besser in der Betreuung oder in der Verwaltung aufgehoben sind, wenn sie so feispruchhassende Gedanken überhaupt zulassen und nicht im Gegenteil mal die Staatsanwaltschaft ansprechen, ob man nicht die Beweisaufnahme beenden kann, um zu einem schnellen Freispruch zu kommen.
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Vor Gericht und auf hoher See.....
Ich verstehe Ihre Ansicht, aber was macht man, wenn dennoch eine Verurteilung (höher) herauskommt?
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