In den letzten Tagen hatte ich mit einer jungen Richterin zu tun, die ob der zeitlichen Nähe zu ihrer vorherigen Tätigkeit möglicherweise den Unterschied zwischen dem Beruf einer Staatsanwältin und dem einer Richterin noch nicht so richtig begriffen hat.
Das, was sie dann an Ideen hatte, sich genügend zu verbiegen, um dann doch noch irgendwie eine Verurteilung hinzubiegen, lässt bezüglich ihrer von mir vermuteten Gedanken dieses Bild entstehen.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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