25 Februar 2010

Betreuerin

Ein schöner Ausdruck, die Dame spricht als Zeugin vor dem Landgericht fast liebevoll von den Personen, mit denen sie beruflich zu tun hat: Die von ihr Betreuten.

Der Beruf der Dame: Gerichtsvollzieherin!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ist doch gut... Bei unter Betreuung stehenden Angeklagten kommt in der Regel § 140 StPO und § 21 StGB in Betracht...

 

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