25 Februar 2010

Milderes Urteil für Prinz Ernst August?

Oft wundert man sich als Verteidiger, mit welcher rasenden Geschwindigkeit Gerichte versuchen, Strafsachen vom Tisch zu bekommen, die von den Gerichten offenbar als Lapalien angesehen werden.

Und dann muss man feststellen, dass es dann doch Personen gibt, denen das eine oder andere Gericht deutlich mehr Aufmerksamkeit und Zeit schenkt, als man das bei dem "normalen Bürger" erwarten könnte.

Es liegt für mich außerhalb jeder Vorstellung, dass ein Gericht wegen der Frage, ob nun eine einfache oder eine gefährliche Körperverletzung vorliegt, dem Nichtadeligen soviel Zeit und Verhandlungstage gewährt hätte.

In dem neu aufgerollten Prozess gegen Ernst August Prinz von Hannover wegen einer Attacke auf den Hotelbesitzer Josef Brunlehner vor zehn Jahren in Kenia kann der Prinz möglicherweise auf ein milderes Urteil hoffen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Donnerstag im Landgericht Hildesheim eine Geldstrafe von 200 000 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Quelle: ddp

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung




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1 Kommentar:

gonsior hat gesagt…

Wenn ich ein jähzorniger Choleriker mit Kontrollverlust wäre, würde ich den Prozess einfach so lange wiederholen lassen, bis alle Belastungszeugen gekauft wurden.

 

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