Nun hat mich die zuständige Behörde im Vorharz aber eines Besseren belehrt. Man hat nicht nur nichts zu tun, vielmehr hat man darüber hinaus entweder keine Ahnung oder ignoriert sogar vorsätzlich eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens: die Unschuldsvermutung!
Nachdem beide Fahrer davon ausgehen, den Begegenungsunfall nicht verursacht zu haben, werde nicht etwa beide Verfahren eingestellt, vielmehr wird gegen beide ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 € festgesetzt.
Pappnasen oder Abzocker, das ist hier die Frage.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
4 Kommentare:
Na ja, es werden ja aber auch nicht alle freigesprochen, die sich vor Gericht für unschuldig halten ;-) Insoweit ist die subjektive Sicht des Betroffenen im OWi-Verfahren wohl auch nicht das Mass der Dinge...
Na ja, wenn die Behörde aber nicht weiß, wen die Schuld trifft, beide zu verknacken, spricht nicht gerade dafür, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung zur Anwendung gekommen ist.
Da offenbar bei nicht die notwendige Vorsicht und Rücksichtnahme aufgebracht haben (sonst wäre ja nix passiert...), gibts eben für beide was.
Derartige Spielchen veranstaltet die Bußgeldstelle hier in Berlin auch regelmäßig. Es hat geknallt, also werden wen nur Blech beteiligt war erst einmal alle mit 35 Euro verwarnt. Berlin ist halt arm...
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