16 November 2012

Zaunpfahl

Der Sachverständige war nicht erschienen, er konnte einen anderen Termin nicht absagen, und nun saßen wir im Amtsgericht, der Bußgeldrichter und ich.

Denn, der Mandant war auch nicht erschienen, obwohl sein persönliches Erscheinen angeordnet war. Der Richter meinte, dass er es unfair fände, jetzt den Einspruch zu verwerfen, weil wir ohne Sachverständigen so oder so nicht hätten verhandeln können und gab bekannt, dass er einem jetzt noch gestellten Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen stattgeben würde.

Habe ich verstanden, klappte auch. Und dann noch:

"Wissen Sie, welcher Tag heute ist, Herr Rechtsanwalt? Morgen in zwei Jahren hat der Verstoß stattgefunden, übermorgen werde ich das Verfahren wegen der Verjährung wohl einstellen, was dagegen?"

Hatte ich nicht! Und es zeigt sich mal wieder, dass auch bei den geänderten Vorschriften langer Atem oft Erfolge zeigt.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

"Morgen in zwei Jahren"? Kann der Richter hellsehen? ;)

 

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