02 Mai 2010

Münsteraner Schweinsgalopp

Na super! Zunächst braucht man mehr als drei Monate, um meinen Kostenantrag überhaupt zu bearbeiten. Ich möchte nicht wissen, wie groß das Geschrei wäre, wenn die Richter, Beamte oder Angestellte beim Gericht über drei Monate auf ihr Geld warten müssten.

Dass ich dem Gericht dann aber auch zunächst noch dessen eigenen Beschluss zur Verfügung stellen muss, aus dem sich der Kostengrund ergibt, schlägt dem Fass den Boden aus.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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5 Kommentare:

Rumgedröns hat gesagt…

Die haben sich die Akte verlegt und sind zu faul zum Suchen!

RA JM hat gesagt…

Immerhin schon nach drei Monaten eine Reaktion, sei doch froh! In unserem Sprengel sind so "kurze" Bearbeitungszeiten keinesfalls selbstverständlich.

Pascal Rosenberg hat gesagt…

Ach das ist gar nichts, Herr Anwalt. Mir ist ein Fall bekannt, in dem eine IT-Firma an eine öffentliche Behörde ein Plottersystem für 30.000 Teuro geliefert hat und der zuständige Bearbeiter der anweisenden Stelle dann erstmal gefragt hat, ob es dafür denn überhaupt einen Vertrag gebe.

Achtung: Seine Stelle hat den Vertrag selber mit ausgehandelt. ;)

Dann wollte er von der empfangenden Behörde eine Lieferbescheinigung. Als diese kam hat er sie zurückgewiesen, weil der Stempel der Firma fehlte.

Insgesamt hat die Firma 5 Monate auf ihre 30.000 Teuro gewartet. ;)

Hab ich aber nur gehört ;)

Werner Siebers hat gesagt…

Gut, dann warte ich (un)geduldig weiter. Ich habe Hunger und Durst, lieber Kostenmensch!

Anonym hat gesagt…

Beschweren Sie sich doch einfach bei "Ihrem" Abgeordneten. Wenn es mit der personellen Ausstattung der Justiz so weiter geht, warten Sie demnächst ein halbes Jahr...

 

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