12 Mai 2010

Forschergeist


Der Herr Staatsanwalt hatte Zweifel an den Angaben eines der Angeklagten zu dessen persönlichen Verhältnissen. Um zu erforschen, ob da nicht doch mehr ist, als angegeben, zeigte er Fanatsie und Energie, über die er dann auch offenberichtete.

Die Wohnanschrift des Angeklagten überprüfte er mit Google Earth und stellte fest, dass es kein Riesengrundstück mit Swimming-Pool ist.

Sämtliche Fahrzeuge mit Kennzeichen mit den Initialen des Angeklagten in der Stadt, in der der Angeklagte wohnt, ließ der Staatsanwalt von der Polizei überprüfen, ob es sich um einen Luxusrenner handelt, der dem Angeklagten zugeordnet werden kann.

Diese und noch einige andere Suchaktionen führten zu nichts, was dem Angeklagten zum Nachteil gereicht hätte. 

Äußerst fair war, dass der Staatsanwalt offen über die Recherchen berichtet hat und dann ob des Ergebnisses eine angemessen niedrige Tagessatzhöhe beantragt hat; das, obwohl es sich um eine umfangreiche Anklage vor einer Wirtschaftsstrafkammer gehandelt hatte und die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Verfahrens sicher von einer ganz anderen Straferwartung ausgegangen war.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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1 Kommentar:

RA Munzinger hat gesagt…

Ich habe bewusst auf ein Wunschkennzeichen verzichtet, um mein Auto nicht zur Zielscheibe beleidigter Gegner werden zu lassen.

Ein ausgebuffter Schuldner versteht sich darauf offensichtliche Spuren zu vermeiden.

Daher bewerte ich die Aktion des Staatsanwaltes als sehr blauäugig.

 

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